Nutzungsbedingungen V-Locker AG

1. Allgemeines

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme bzw. Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG, Sonnentalstrasse 8, 8600 Dübendorf (CHE-135.004.269) («V-Locker AG») durch den Kunden («Nutzer»). Durch die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. 

2. Begriffsdefinitionen

3. Konzept

Die Produkte und Dienstleistungen der V-Locker AG verschaffen den Nutzern Zugang zu einer modernen, sicheren und erschwinglichen Aufbewahrungslösung für Fahrräder. Der Nutzer hat die Möglichkeit gegen eine Gebühr über die V-Locker App eine Aufbewahrungsbox in einem V-Locker Turm und/oder einer Anlage zu mieten und sein Fahrrad und andere Gegenstände während einer bestimmten Dauer darin zu deponieren. Die V-Locker AG übernimmt die Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen sowie deren Wartung.

4. Nutzung der V-Locker App

Mithilfe der V-Locker App kann der Nutzer eine Aufbewahrungsbox in einem V-Locker Turm und/oder einer Anlage buchen. Zu diesem Zweck muss ein Nutzerkonto eröffnet werden. Mit Eröffnung eines Nutzerkontos bestätigt der Nutzer mindestens 18 Jahre alt zu sein oder über die Erlaubnis des gesetzlichen Vormunds zur Nutzung der App zu verfügen.

4.1. Nutzerkonto

Zur Inanspruchnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG muss der Nutzer ein Nutzerkonto mit Benutzername und Passwort eröffnen. Bei Registrierung muss der Nutzer seinen Vor- und Nachnamen, eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer angeben. Um die Erbringung von Dienstleistungen durch die V-Locker AG zu ermöglichen, verpflichtet sich der Nutzer seine Daten im Nutzerprofil aktuell zu halten und den Zugang zum Nutzerprofil nicht an Dritte weiterzugeben. 

4.2. Verifizierung

Die V-Locker AG ist berechtigt, die bei der Registrierung angegebenen Nutzerdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer zu verifizieren. Dieser Prozess kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der Nutzer hat während der Dauer der Verifizierung keinen Anspruch auf Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG.

4.3. Datenschutz

Es finden die Datenschutzbestimmungen der V-Locker AG Anwendung. Die Datenschutzerklärungen können hier heruntergeladen werden.

4.4. Kontoverantwortung

Der Kontoinhaber haftet für sämtliche Buchungen, die über sein Profil getätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kontoinhaber die Buchungen nicht selbst vornimmt und/oder keine Kenntnis von den Buchungen hat.

4.5 Löschung des Accounts

Der Kontoinhaber kann die Löschung des Kontos und der dazugehörigen Daten beantragen, indem er einen Antrag an dpo@v-locker.ch sendet. Nach erfolgreicher Löschung wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden.

4.6. Buchungsdauer

Eine Buchung beginnt mit Betätigung des «Buchungs-Buttons» in der V-Locker App zu laufen. Ab diesem Zeitpunkt fallen die Kosten für die Nutzung der Aufbewahrungsbox an. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Fahrrad und/oder andere Gegenstände erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Aufbewahrungsbox deponiert werden. 

Eine Buchung endet ordentlich, nachdem der Nutzer die Buchung in der V-Locker App beendet und die Aufbewahrungsbox geleert hat. Wird eine Buchung nicht innert einer Frist von fünf Tagen durch den Nutzer beendet, hat die V-Locker AG das Recht, die laufende Buchung zu beenden und für den Nutzer eine neue Buchung zu eröffnen. Der Nutzer ist verpflichtet die anfallenden Kosten bis zur ordentlichen Beendigung der Buchung zu begleichen (vgl. Ziffer 6.4). Die V-Locker AG ist ferner berechtigt, dem Kunden die Kosten bis zur Genehmigung der Zahlungstransaktion in Rechnung zu stellen (vgl. Ziffer. 6.4). Unterlässt der Nutzer die ordentliche Beendigung der Buchung, erwachsen ihm keine Ansprüche aus Verlängerungen gegenüber der V-Locker AG.

Ist der Beendigungsvorgang nicht erfolgreich, können weitere Kosten anfallen. Dem Nutzer entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber der V-Locker AG. Für den Fall, dass sich eine Buchung nicht beenden lässt, hat der Nutzer umgehend den Support zu kontaktieren. Die Buchung endet erst mit entsprechender Mitteilung an den Support. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers die Buchung selbständig und rechtzeitig zu beenden. Die V-Locker AG übernimmt keine Haftung für äussere Umstände wie Zugverspätungen, leere Akkus etc. Dem Nutzer erwachsen aus derartigen Verlängerungen keine Ansprüche gegenüber der V-Locker AG.

4.7. Karenzfrist

Der Nutzer kann eine Buchung während einer Dauer von fünf Minuten nach deren Beginn stornieren, sofern die Aufbewahrungsbox noch nicht geöffnet wurde.

4.8. Missbrauch

Der Kunde ist verpflichtet die V-Locker AG bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch des Nutzerprofils umgehend zu informieren. Die V-Locker AG lehnt jegliche Haftung, die aus einem Verstoss dieser Verpflichtungen resultiert, ab.

4.9. Sperrung und Löschung von Nutzerprofilen

Die V-Locker AG behält sich das Recht vor Nutzerprofile bei Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder Verdacht auf Missbrauch vorübergehend zu sperren und/oder endgültig zu löschen. Während der Sperrfrist hat der Nutzer keinen Anspruch auf Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG. Dem Nutzer erwachsen aus einer Sperrung und/oder Löschung keine Ansprüche gegenüber der V-Locker AG.

5. Nutzung der V-Locker Boxen, Türme und/oder Anlagen

5.1. Eigenverantwortung

Die Nutzung der Boxen, Türme und/oder Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.

5.2. Öffnungszeiten

Die V-Locker Türme und/oder Anlagen sind durchgehend geöffnet. Die V-Locker AG behält sich das Recht vor V-Locker Türme und/oder Anlagen zur Vornahme von Wartungsarbeiten vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen. Dem Kunden erwachsen aus diesen Betriebsunterbrüchen keine Schadenersatzansprüche gegenüber der V-Locker AG.

5.3. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit freier Aufbewahrungsboxen ist begrenzt und kann jederzeit mithilfe der V-Locker App überprüft werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine freie Aufbewahrungsbox. Es ist nicht möglich Aufbewahrungsboxen zu reservieren.

5.4. Maximale Parkdauer

Die Aufbewahrungsboxen können während einer maximalen Parkdauer von dreissig Tagen genutzt werden. Die V-Locker AG kann die maximale Parkdauer nach eigenem Ermessen verlängern. Will ein Nutzer seine maximale Parkdauer verlängern, kann er den Support zu kontaktieren.

5.5. Videoüberwachung

Die V-Locker AG kann zur Überwachung der Türme und/oder Anlagen Videoaufzeichnungen einsetzen. Die Videoaufnahmen dienen lediglich dem Schutz der Türme und/oder Anlagen, nicht der Überwachung der eingestellten Fahrräder und/oder Gegenstände. Die Aufnahmen können zur Aufklärung von Straftaten an die zuständigen Behörden herausgegeben werden. 

5.6. Leerung

Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Fahrräder und/oder Gegenstände vor Beendigung der Buchung aus der Aufbewahrungsbox sowie dem V-Locker Turm und/oder der Anlage zu entfernen. Die V-Locker AG übernimmt keine Haftung für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die dem Nutzer und/oder Dritten aus einer Missachtung dieser Bestimmung entstehen.

5.7. Vergessenen und verlorene Gegenstände

Hat der Nutzer Gegenstände in der Aufbewahrungsbox vergessen, ist er gehalten umgehend den Support zu kontaktieren. Ist die betroffene Aufbewahrungsbox noch frei, erstellt der Support eine neue Buchung für die Nutzung der Aufbewahrungsbox. Die Buchung ist kostenpflichtig. Gegenstände, die von Mitarbeitern der V-Locker AG in Aufbewahrungsboxen gefunden oder von Drittparteien abgegeben werden, bewahrt die V-Locker AG während einer Dauer von sechs Monaten auf. Während dieser Zeit können die Gegenstände nach vorgängiger Absprache und gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr bei der V-Locker AG abgeholt werden. Die Bearbeitungsgebühr bestimmt sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Nach Möglichkeit versendet die V-Locker AG die Gegenstände per Post oder Kurier. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Nutzer hat den Nachweis des Eigentums am betreffenden Gegenstand zu erbringen. Gegenstände, die nicht innerhalb von sechs Monaten beansprucht werden, gehen automatisch in das Eigentum der V-Locker AG über.

5.8. Notfall

Im Notfall ist der «Not-Halt-Knopf» zu betätigen. Der Nutzer hat nach Betätigung des Not-Halt-Knopfs umgehend den Support zu informieren. Bei Personennotfällen ist der Nutzer verpflichtet zuerst den Notruf zu kontaktieren. 

5.9. Probleme, Verunreinigen, Beschädigungen und Störungen

Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Probleme, Verunreinigungen, Beschädigungen und Störungen an einer V-Locker Aufbewahrungsbox, einem Turm und/oder einer Anlage umgehend dem Support zu melden. Der Nutzer ist verpflichtet dem Support seine Personalien und alle sachdienlichen Informationen mitzuteilen. 

5.10. Nutzlast und Abmessungen

Die maximale Nutzlast und die Abmessungen der V-Locker Boxen, Türme und/oder Einheiten können variieren. Die maximale Nutzlast und die Abmessungen der V-Locker Türme und/oder Anlagen werden durch die in der V-Locker App verfügbaren Informationen bestimmt. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der V-Locker Boxen, Türme und/oder Anlagen die jeweilige maximale Nutzlast oder Abmessung nicht zu überschreiten. Der Nutzer haftet für alle direkten und/oder indirekten Schäden, die der V-Locker AG und/oder Dritten durch die Missachtung dieser Bestimmung entstehen.

5.11. Missbrauch

Die V-Locker Türme und/oder Anlagen funktionieren vollautomatisch. Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt die Türen aus eigener Kraft zu öffnen. Der Nutzer hat jedes unsachgemässe Verhalten, insbesondere die Beschädigung der Türme und/oder Anlagen sowie umliegender Einrichtungen, zu unterlassen. In und an den Anlagen sind insbesondere folgende Verhaltensweisen untersagt:

Die V-Locker AG ist berechtigt dem Nutzer sämtliche Umtriebe und Kosten für fehlbares Verhalten in Rechnung zu stellen. In jedem Fall wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100 erhoben. Die V-Locker AG behält sich das Recht vor, die tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. 

5.12. Zutrittsverbot

Die V-Locker AG hat das Recht den Nutzern nach eigenem Ermessen den Zugang zu V-Locker Aufbewahrungsboxen, Türmen und/oder Anlagen zu untersagen.

6. Kosten und Zahlung

6.1. Zahlungsverpflichtung

Mit Bestätigung einer Buchung verpflichtet sich der Nutzer zur Bezahlung der unter Ziffer. 6.2 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten Kosten. Erfolgt die Bezahlung der Kosten nicht rechtzeitig, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgekosten (inkl. Verzinsung), die der V-Locker AG und/oder Dritten entstehen. 

6.2. Kosten

Bei Auswahl einer Aufbewahrungsbox schlägt die V-Locker App dem Nutzer den voraussichtlichen Preis pro Verrechnungseinheit vor. Der Preis und die Verrechnungseinheit können je nach V-Locker Turm und/oder Anlage variieren und sind bei der Buchung ersichtlich. Durch die Buchung erklärt sich der Nutzer mit den vorgeschlagenen Parametern einverstanden. Die anfallenden Kosten und die Parkzeit werden ständig aktualisiert. Bei Beendigung der Buchung werden dem Nutzer die Parkzeit bzw. die darauf entfallenden Kosten gemäss den zuletzt gespeicherten Daten auf dem Server der V-Locker AG in Rechnung gestellt. Massgebend für die Zahlungsverpflichtung sind die Kosten gemäss der letzten Speicherung auf dem Server der V-Locker AG. Dem Nutzer erwachsen aus einer allfälligen Abweichung zwischen der Parkzeit bzw. den darauf entfallenden Kosten gemäss den Angaben der V-Locker App gegenüber der letzten Speicherung auf dem Server der V-Locker AG keine Ansprüche gegenüber der V-Locker AG.

6.3. Zahlungsmittel

Der Nutzer verpflichtet sich bei Registrierung eine gültige Zahlungsmethode im Nutzerkonto zu hinterlegen. Die V-Locker AG akzeptiert als Zahlungsmittel nur Kreditkarten. Der Nutzer ist verpflichtet sich vor Abschluss einer Buchung zu versichern, dass eine angegebene Kreditkarte gültig ist und über eine ausreichende Zahlungslimite verfügt. Mit Hinterlegung eines Zahlungsmittels bzw. einer Kreditkarte erklärt sich der Nutzer ausdrücklich mit deren Belastung durch die V-Locker AG oder durch diese beauftragte Dritte, insbesondere den unter Ziffer. 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister, einverstanden.

6.4. Pay-As-You-Go

Die Zahlungsmethode «Pay-As-You-Go» (auch: «Pay-Per-Use») steht jedem registrierten, verifizierten Nutzer zur Verfügung, der nicht gesperrt ist. Bei der Zahlungsmethode «Pay-As-You-Go» bezahlt der Nutzer erst bei Beendigung einer Buchung. 

Eine Buchung endet ordentlich mit Beendigung durch den Nutzer in der V-Locker App und Entnahme sämtlicher Fahrräder und/oder Gegenstände aus der Aufbewahrungsbox. Wird eine Buchung nicht innert einer Frist von fünf Tagen ordentlich durch den Nutzer beendet, hat die V-Locker AG das Recht, die laufende Buchung zu beenden und für den Nutzer eine neue Buchung zu eröffnen (vgl. Ziffer 4.5.).

Nach Beendigung einer Buchung ist die V-Locker AG berechtigt den ausstehenden Betrag bzw. die Kosten einer Buchung (vg. Ziffer 6.2) automatisch dem durch den Nutzer hinterlegten Zahlungsmittel zu belasten oder Dritte, insbesondere den unter Ziffer 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister mit der Belastung zu beauftragen. Ist die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels nicht möglich (z.B. zu geringe Zahlungslimite) oder verzögert sich die Bezahlung der ausstehenden Kosten aus einem anderen Grund, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die der V-Locker AG und/oder Dritten aus der Verzögerung entstehen. 

6.5. Abonnement

Die V-Locker AG legt die Verfügbarkeit der Zahlungsmethode «Abonnement» fest. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Anzahl offener Abonnements pro Turm und/oder Anlage. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein Abonnement.

Bei Abschluss eines Abonnements erwirbt der Nutzer ein fixes Stundenkontingent zur Nutzung der Aufbewahrungsboxen, das während dreissig Tagen nach Kauf des Abonnements eingesetzt werden kann. Die Abonnementkosten sind im Voraus zu bezahlen und werden durch die V-Locker AG oder von dieser beauftragten Dritten, insbesondere dem unter Ziffer 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister, dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Ist die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels nicht möglich (z.B. zu geringe Zahlungslimite) oder verzögert sich die Bezahlung der ausstehenden Kosten aus einem anderen Grund, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die der V-Locker AG und/oder Dritten aus der Verzögerung entstehen. 

Endet das Abonnement während dem Gebrauch einer Aufbewahrungsbox, stellt die V-Locker AG dem Nutzer die Stunden bis zur Beendigung der Buchung per Pay-As-You-Go in Rechnung (vgl. Ziffer 6.4). 

Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen nach Ablauf der Frist von dreissig Tagen. Dem Kunden erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber der V-Locker AG. 

Der Abonnement-Inhaber hat keinen Anspruch auf eine Aufbewahrungsbox. Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 5.3 dieser Nutzungsbedingungen. 

6.6. Zahlungsdienstleister

Die V-Locker AG nutzt die Dienstleistungen des Zahlungsdienstleisters «Stripe» (Stripe, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Ireland). Die V-Locker AG übernimmt keine Haftung für Handlungen des Zahlungsdienstleisters und/oder dessen Hilfspersonen, Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer. Der Nutzer ist verpflichtet sich eigenständig über die anwendbaren Geschäftsbedingungen und/oder anderweitigen Rechtsgrundlagen des Zahlungsdienstleisters zu informieren.

7. Haftung

7.1. Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden die er und/oder seine Hilfspersonen und/oder Auftragnehmer vorsätzlich oder fahrlässig infolge Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, anderer Reglemente und/oder gesetzlicher Bestimmungen an einer V-Locker Aufbewahrungsbox, einem Turm, einer Anlage und/oder einem Dritten direkt oder indirekt verursacht. 

7.2. Haftung der V-Locker AG

Soweit gesetzlich zulässig wird jegliche Haftung der V-Locker AG wegbedungen. Die V-Locker AG haftet nicht für Schäden, die Hilfspersonen, Mitarbeitende, Auftragnehmer und/oder Dritte vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. Die V-Locker AG haftet nicht für Schäden höherer Gewalt und Elementarschäden. 

Die V-Locker AG haftet nicht für Beschädigungen und/oder Diebstähle der aufbewahrten Fahrräder und/oder Gegenstände. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die V-Locker AG die eingestellten Fahrzeuge nicht überwacht und ihr keinerlei Aufsichts- oder sonstige Sorgfaltspflichten obliegen. 

Die V-Locker AG behält sich im Falle einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, anderer Reglemente und/oder der gesetzlichen Bestimmungen sämtliche Massnahmen, Sanktionen und Rechtsbehelfe vor. 

8. Kontakt und Support

Bei Fragen und/oder Anliegen kann der Nutzer den Support unter der Telefonnummer +800 8600 0068 oder der E-Mail-Adresse <support@v-locker.ch> kontaktieren. 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Rechtsverbindlichkeit

Rechtsverbindlich ist der deutsche Originaltext dieser Nutzungsbedingungen. Der deutsche Originaltext geht allfälligen Übersetzungen vor.

9.2. Änderung der Nutzungsbedingungen

Die V-Locker AG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen des Leistungsangebots umzusetzen. Die V-Locker AG empfiehlt dem Nutzer, die Nutzungsbedingungen regelmässig auf mögliche Änderungen zu überprüfen. 

9.3. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hindern die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die V-Locker AG und der Nutzer bemühen sich im Streitfall um eine gütliche Einigung. Kommt keine Einigung zustande tritt an die Stelle einer unwirksamen Vorschrift diejenige Regelung, die der ursprünglichen, nicht durchsetzbaren Bestimmung, rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

9.4. Gerichtsstandvereinbarung

Dieser Vereinbarung untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch die Gerichte des Kanton Zürich (ZH) entschieden.