Nutzungsbedingungen V-Locker AG

1. Allgemeines

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme bzw. Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker AG («V-Locker») durch den Nutzern («Nutzer»). Durch die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker erklärt sich der Nutzer mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. 

2. Begriffsdefinitionen

3. Konzept

Die Produkte und Dienstleistungen der V-Locker verschaffen den Nutzern Zugang zu einer modernen, sicheren und erschwinglichen Aufbewahrungslösung für Fahrräder. Über die V-Locker App kann der Nutzer gegen eine Gebühr eine Box in einem V-Locker Turm und/oder einer Anlage mieten, um sein Fahrrad sowie andere Gegenstände für eine bestimmte Dauer darin zu deponieren. V-Locker übernimmt die Bereitstellung der Produkte und/oder Dienstleistungen. Der Eigentümer der Anlage ist für die Wartung verantwortlich und kann diese an V-Locker übertragen. Dies wird in separaten Verträgen vereinbart.

4. Nutzung der V-Locker App

Mithilfe der V-Locker App kann der Nutzer eine Box in einer V-Locker Anlage buchen. Zu diesem Zweck muss ein Nutzerkonto eröffnet werden. Mit der Eröffnung eines Nutzerkontos bestätigt der Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein oder über die Erlaubnis des gesetzlichen Vormunds zur Nutzung der App zu verfügen.

4.1 Nutzerkonto

Zur Inanspruchnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker muss der Nutzer ein Nutzerkonto mit Benutzername und Passwort eröffnen. Bei Registrierung muss der Nutzer seinen Vor- und Nachnamen, seine E-Mail-Adresse und seine Mobiltelefonnummer angeben. Um die Erbringung von Dienstleistungen durch die V-Locker zu ermöglichen, verpflichtet sich der Nutzer, seine Daten im Nutzerprofil aktuell zu halten und den Zugang zum Nutzerprofil nicht an Dritte weiterzugeben. 

4.2 Verifizierung

V-Locker ist berechtigt, die bei der Registrierung angegebenen Nutzerdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer, zu verifizieren. Dieser Prozess kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der Nutzer hat während der Dauer der Verifizierung keinen Anspruch auf Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen von V-Locker.

4.3 Datenschutz

Es finden die aktuellsten Datenschutzbestimmungen der V-Locker Anwendung. Die Datenschutzerklärungen können hier heruntergeladen werden.

4.4 Kontoverantwortung

Der Kontoinhaber haftet für sämtliche Buchungen, die über sein Profil getätigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kontoinhaber die Buchungen nicht selbst vornimmt und/oder keine Kenntnis von den Buchungen hat.

4.5 Löschung des Accounts

Der Kontoinhaber kann die Löschung des Kontos und der dazugehörigen Daten beantragen, indem er einen formlosen Antrag an den Datenschutzbeauftragten  dpo@v-locker.ch sendet. Nach erfolgreicher Löschung wird der Nutzer per E-Mail benachrichtigt. Diese Aktion kann nicht rückgängig gemacht werden. Eine neue Registrierung ist jederzeit möglich, jedoch ohne Zugriff auf die Historie.

4.6 Buchungsdauer

Eine Buchung beginnt mit Betätigung des Knopfes «Buchung starten» in der V-Locker App. Ab diesem Zeitpunkt fallen die Kosten für die Nutzung der Box an, auch wenn das Fahrrad und/oder andere Gegenstände erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Box deponiert werden. 

Eine Buchung endet ordnungsgemäss, nachdem der Nutzer die Buchung in der V-Locker App beendet und die Box vollständig geleert hat. Wird eine Buchung nicht innert einer Frist von fünf Tagen durch den Nutzer beendet, hat V-Locker das Recht, die laufende Buchung zu beenden und für den Nutzer eine neue Buchung zu eröffnen. Der Nutzer ist verpflichtet, die anfallenden Kosten bis zur ordnungsgemässen Beendigung der Buchung zu begleichen (vgl. Ziffer 6.4). Die V-Locker ist ferner berechtigt, dem Nutzer die Kosten bis zur Genehmigung der Zahlungstransaktion in Rechnung zu stellen (vgl. Ziffer. 6.4). Unterlässt der Nutzer die ordentliche Beendigung der Buchung, erwachsen ihm keine Ansprüche aus Verlängerungen gegenüber der V-Locker.

Ist der Beendigungsvorgang nicht erfolgreich, können weitere Kosten anfallen. Dem Nutzer entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber V-Locker. Für den Fall, dass sich eine Buchung nicht beenden lässt, hat der Nutzer umgehend den Support zu kontaktieren. Die Buchung endet erst mit entsprechender Mitteilung an den Support. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die Buchung selbständig und rechtzeitig zu beenden. V-Locker übernimmt keine Haftung für äussere Umstände wie Zugverspätungen, leere Akkus etc. Dem Nutzer erwachsen aus derartigen Verlängerungen keine Ansprüche gegenüber V-Locker.

4.7 Karenzfrist

Der Nutzer kann eine Buchung innerhalb von fünf Minuten nach deren Beginn stornieren, sofern die Box noch nicht geöffnet wurde.

4.8 Missbrauch

Der Nutzer ist verpflichtet, V-Locker bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch des Nutzerprofils umgehend zu informieren. V-Locker lehnt jegliche Haftung ab, die aus einem Verstoss gegen diese Verpflichtung resultiert.

4.9 Sperrung und Löschung von Nutzerprofilen

V-Locker behält sich das Recht vor, Nutzerprofile bei Verstössen gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder Verdacht auf Missbrauch vorübergehend zu sperren und/oder endgültig zu löschen. Während der Sperrfrist hat der Nutzer keinen Anspruch auf Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen der V-Locker. Dem Nutzer erwachsen aus einer Sperrung und/oder Löschung keine Ansprüche gegenüber V-Locker.

5 Nutzung der V-Locker Boxen, Türme und/oder Anlagen

Der Nutzer muss vor der Nutzung der aktuellen Version der AGBs zustimmen. Dies erfolgt in der App.

5.1 Eigenverantwortung

Die Nutzung der Boxen, Türme und/oder Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.

5.2 Öffnungszeiten

Die V-Locker Anlagen sind durchgehend geöffnet. V-Locker behält sich das Recht vor, V-Locker Türme und/oder Anlagen zur Durchführung von Wartungsarbeiten vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen. Die Nutzern werden dazu im Voraus informiert. Dem Nutzer erwachsen aus diesen Betriebsunterbrechungen keine Schadenersatzansprüche gegenüber der V-Locker.

5.3 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit freier Boxen ist begrenzt und kann jederzeit mithilfe der V-Locker App überprüft werden. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine freie Box. Es ist nicht möglich Boxen zu reservieren.

5.4 Maximale Parkdauer

Die Boxen können während einer maximalen Parkdauer von dreissig (30) Tagen genutzt werden. V-Locker kann die maximale Parkdauer nach eigenem Ermessen verlängern. Will ein Nutzer seine maximale Parkdauer verlängern, kann er den Support dazu kontaktieren.

5.5 Videoüberwachung

V-Locker kann zur Überwachung der Türme und/oder Anlagen Videoaufzeichnungen einsetzen. Die Videoaufnahmen dienen lediglich dem Schutz der Türme und/oder Anlagen, nicht der Überwachung der eingestellten Fahrräder und/oder Gegenstände. Die Aufnahmen können zur Aufklärung von Straftaten an die zuständigen Behörden herausgegeben werden. Die Aufbewahrungsdauer und Datensicherheit entspricht der Datenschutzvereinbarung. (https://live.v-locker.ch/de/datenschutz.html)

5.6 Leerung

Der Nutzer ist verpflichtet sämtliche Fahrräder und/oder Gegenstände vor Beendigung der Buchung aus der Box sowie dem V-Locker Turm und/oder der Anlage zu entfernen. V-Locker übernimmt keine Haftung für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die dem Nutzer und/oder Dritten aus einer Missachtung dieser Bestimmung entstehen.

5.7 Vergessenen und verlorene Gegenstände

Hat der Nutzer Gegenstände in der Box vergessen, ist er gehalten, umgehend den Support zu kontaktieren. Ist die betroffene Box noch frei, erstellt der Support eine neue Buchung für die Nutzung der Box. Die Buchung ist kostenpflichtig. Gegenstände, die von Mitarbeitenden von V-Locker in Boxen gefunden oder von Drittparteien abgegeben werden, bewahrt V-Locker für die Dauer von sechs Monaten auf. Während dieser Zeit können die Gegenstände nach vorgängiger Absprache und gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr bei V-Locker abgeholt werden. Die Bearbeitungsgebühr bestimmt sich nach dem Aufwand der Bearbeitung. Nach Möglichkeit versendet V-Locker die Gegenstände per Post oder Kurier. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer hat den Nachweis des Eigentums am betreffenden Gegenstand zu erbringen. Gegenstände, die nicht innerhalb von sechs Monaten beansprucht werden, gehen automatisch in das Eigentum von V-Locker über und können entsorgt werden. Entstehende Kosten für die Entsorgung können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

5.8 Notfall

Im Notfall ist der «Not-Halt-Knopf» zu betätigen. Der Nutzer hat nach Betätigung des Not-Halt-Knopfs umgehend den Support zu informieren. Bei Personennotfällen ist der Nutzer verpflichtet, zuerst den Notruf zu kontaktieren. 

5.9 Probleme, Verunreinigungen, Beschädigungen und Störungen

Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Probleme, Verunreinigungen, Beschädigungen und Störungen an einer V-Locker Box, einem Turm und/oder einer Anlage umgehend dem Support zu melden. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Support seine Personalien und alle sachdienlichen Informationen mitzuteilen. 

5.10 Nutzlast und Abmessungen

Die maximale Nutzlast und die Abmessungen der V-Locker Boxen, Türme und/oder Einheiten können variieren. Die maximale Nutzlast und die Abmessungen der V-Locker Türme und/oder Anlagen werden durch die in der V-Locker App verfügbaren Informationen bestimmt. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der V-Locker Boxen, Türme und/oder Anlagen die jeweilige maximale Nutzlast oder Abmessung nicht zu überschreiten. Der Nutzer haftet für alle direkten und/oder indirekten Schäden, die V-Locker und/oder Dritten durch die Missachtung dieser Bestimmung entstehen. Die Positionierung muss gemäss Bedienungsanleitung / Hilfeseiten durchgeführt werden.

5.11 Missbrauch

Die V-Locker Türme und/oder Anlagen funktionieren vollautomatisch. Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt, die Türen aus eigener Kraft zu öffnen. Der Nutzer hat jedes unsachgemässe Verhalten, insbesondere die Beschädigung der Türme und/oder Anlagen sowie umliegender Einrichtungen, zu unterlassen. In und an den Anlagen sind insbesondere folgende Verhaltensweisen untersagt:

V-Locker ist berechtigt, dem Nutzer sämtliche Umtriebe und Kosten für fehlbares Verhalten in Rechnung zu stellen. In jedem Fall wird eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 100.- erhoben.

5.12 Zutrittsverbot

V-Locker hat das Recht, den Nutzern den Zugang zu V-Locker Boxen, Türmen und/oder Anlagen zu untersagen und nach eigenem Ermessen ein Hausverbot zu verhängen. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, bei verdächtigen Aktivitäten, unsachgemässer Behandlung der Anlage, Drohungen oder Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern, längerfristigem Zahlungsverzug etc. Der Nutzer wird über eine solche Massnahme informiert.

6 Kosten und Zahlung

6.1 Zahlungsverpflichtung

Mit Bestätigung einer Buchung verpflichtet sich der Nutzer zur Bezahlung der unter Ziffer 6.2 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten Kosten. Erfolgt die Bezahlung der Kosten nicht rechtzeitig, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgekosten (inkl. Verzinsung), die V-Locker und/oder Dritten entstehen.  Die Zahlungspflicht des Nutzers ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages auf unserem Postcheck- oder Bankkonto (Valuta). Erfüllungsort für sämtliche von den Nutzern zu erbringenden Zahlungen ist unser Sitz.

6.2 Kosten

Bei Auswahl einer Box schlägt die V-Locker App dem Nutzer den voraussichtlichen Preis pro Verrechnungseinheit vor. Der Preis und die Verrechnungseinheit können je nach Standort variieren und sind bei der Buchung ersichtlich. Durch die Buchung erklärt sich der Nutzer mit den vorgeschlagenen Parametern einverstanden. Die anfallenden Kosten und die Parkzeit werden ständig aktualisiert. Bei Beendigung der Buchung werden dem Nutzer die Parkzeit bzw. die darauf entfallenden Kosten gemäss den zuletzt gespeicherten Daten auf dem Server der V-Locker in Rechnung gestellt. Massgebend für die Zahlungsverpflichtung sind die Kosten gemäss der letzten Speicherung auf dem Server von V-Locker. Dem Nutzer erwachsen aus einer allfälligen Abweichung zwischen der Parkzeit bzw. den darauf entfallenden Kosten gemäss den Angaben der V-Locker App gegenüber der letzten Speicherung auf dem Server von V-Locker keine Ansprüche gegenüber V-Locker.

6.3 Zahlungsmittel

Die verfügbaren Zahlungsmethoden können je nach Anlage und Land variieren. Der Nutzer kann die "Anlagendetails" in der App überprüfen, um herauszufinden, welche Zahlungsmethoden an der gewünschten Anlage verfügbar sind. Der Nutzer muss sicherstellen, dass er über ein gültiges Zahlungsmittel verfügt, bevor er eine Buchung startet. Einige Zahlungsmethoden können im Benutzerprofil zur Erleichterung gespeichert werden. Mit Hinterlegung eines Zahlungsmittels bzw. einer Kreditkarte erklärt sich der Nutzer ausdrücklich mit deren Belastung durch die V-Locker oder durch von V-Locker beauftragte Dritte, insbesondere die unter Ziffer 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister, einverstanden.

6.4 Pay-As-You-Go

Die Zahlungsmethode «Pay-As-You-Go» (auch: «Pay-Per-Use») steht jedem registrierten, verifizierten Nutzer zur Verfügung, solange er nicht gesperrt ist. Bei der Zahlungsmethode «Pay-As-You-Go» bezahlt der Nutzer erst bei Beendigung einer Buchung. 

Eine Buchung endet ordentlich mit Beendigung durch den Nutzer in der V-Locker App und Entnahme sämtlicher Fahrräder und/oder Gegenstände aus der Box. Wird eine Buchung nicht innert einer Frist von fünf Tagen ordentlich durch den Nutzer beendet, hat die V-Locker das Recht, die laufende Buchung zu beenden und für den Nutzer eine neue Buchung zu eröffnen (vgl. Ziffer 4.5.).

Nach Beendigung einer Buchung ist V-Locker berechtigt den ausstehenden Betrag bzw. die Kosten einer Buchung (vg. Ziffer 6.2) automatisch dem durch den Nutzer hinterlegten Zahlungsmittel zu belasten oder Dritte, insbesondere die unter Ziffer 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister, mit der Belastung zu beauftragen. Ist die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels nicht möglich (z.B. zu geringe Zahlungslimite) oder verzögert sich die Bezahlung der ausstehenden Kosten aus einem anderen Grund, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die V-Locker und/oder Dritten aus der Verzögerung entstehen. Sollte V-Locker den Nutzer nicht belasten können, behält sich V-Locker das Recht vor, das Konto des Nutzers zu sperren und eine Betreibung einzuleiten.

6.5 Abonnement

V-Locker legt die Verfügbarkeit der Zahlungsmethode «Abonnement» fest. Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Anzahl offener Abonnements pro Turm und/oder Anlage. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein Abonnement.

Bei Abschluss eines Abonnements erwirbt der Nutzer ein fixes Stundenkontingent zur Nutzung der Boxen, das während dreissig Tagen nach Kauf des Abonnements eingesetzt werden kann. Die Abonnementkosten sind im Voraus zu bezahlen und werden durch V-Locker oder von V-Locker beauftragten Dritten, insbesondere den unter Ziffer 6.6 dieser Nutzungsbedingungen ersichtlichen Zahlungsdienstleister, dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet. Ist die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels nicht möglich (z.B. zu geringe Zahlungslimite) oder verzögert sich die Bezahlung der ausstehenden Kosten aus einem anderen Grund, haftet der Nutzer für sämtliche mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die V-Locker und/oder Dritten aus der Verzögerung entstehen. 

Endet das Abonnement während dem Gebrauch einer Box, stellt V-Locker dem Nutzer die Stunden bis zur Beendigung der Buchung per Pay-As-You-Go in Rechnung (vgl. Ziffer 6.4). 

Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen nach Ablauf der Frist von dreissig Tagen. Dem Nutzer erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber der V-Locker. 

Der Abonnement-Inhaber hat keinen Anspruch auf eine Box. Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 5.3 dieser Nutzungsbedingungen. 

6.6 Zahlungsdienstleister

V-Locker nutzt die folgenden Zahlungsdienstleister:

·       Stripe: Stripe, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Ireland

·       Paypal: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24, Boulevard Royal, L-2449

·       Payrexx AG: Burgstrasse 20, CH-3600 Thun

V-Locker übernimmt keine Haftung für Handlungen des Zahlungsdienstleisters und/oder dessen Hilfspersonen, Mitarbeiter und/oder Auftragnehmer. Der Nutzer ist verpflichtet, sich eigenständig über die anwendbaren Geschäftsbedingungen und/oder anderweitigen Rechtsgrundlagen der Zahlungsdienstleister zu informieren.

7. Haftung

7.1 Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die er und/oder seine Hilfspersonen und/oder Auftragnehmer vorsätzlich oder fahrlässig infolge Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, anderer Reglemente und/oder gesetzlicher Bestimmungen an einer V-Locker Box, einem Turm, einer Anlage und/oder einem Dritten direkt oder indirekt verursachen. 

7.2 Haftung der V-Locker

Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung der V-Locker wegbedungen. V-Locker haftet nicht für Schäden, die Hilfspersonen, Mitarbeitende, Auftragnehmer und/oder Dritte vorsätzlich oder fahrlässig verursachen. V-Locker haftet nicht für Schäden höherer Gewalt und Elementarschäden. 

V-Locker haftet nicht für Beschädigungen und/oder Diebstähle der aufbewahrten Fahrräder und/oder Gegenstände. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass V-Locker die eingestellten Fahrzeuge nicht überwacht und ihr keinerlei Aufsichts- oder sonstige Sorgfaltspflichten obliegen. 

V-Locker behält sich im Falle einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, anderer Reglemente und/oder der gesetzlichen Bestimmungen sämtliche Massnahmen, Sanktionen und Rechtsbehelfe vor. 

8. Kontakt und Support

Bei Fragen und/oder Anliegen kann der Nutzer den Support unter der Telefonnummer +800 8600 0068 oder der E-Mail-Adresse <support@v-locker.ch> kontaktieren.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Rechtsverbindlichkeit

Rechtsverbindlich ist der deutsche Originaltext dieser Nutzungsbedingungen. Der deutsche Originaltext geht allfälligen Übersetzungen vor.

9.2 Änderung der Nutzungsbedingungen

V-Locker behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen oder um Änderungen des Leistungsangebots umzusetzen. V-Locker empfiehlt dem Nutzer, die Nutzungsbedingungen regelmässig auf mögliche Änderungen zu überprüfen. Die jeweils aktuell gültige Version ist unter https://live.v-locker.ch/de/agb.html veröffentlicht.

9.3 Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen hindern die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. V-Locker und der Nutzer bemühen sich im Streitfall um eine gütliche Einigung. Kommt keine Einigung zustande, tritt an die Stelle einer unwirksamen Vorschrift diejenige Regelung, die der ursprünglichen, nicht durchsetzbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

9.4 Gerichtsstandvereinbarung

Dieser Vereinbarung untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch die Gerichte des Kanton Zürich (ZH) entschieden.  



Veröffentlicht am: 14.08.2024